Ausbildung zum Ultraleichtpiloten 

(Dreiachsgesteuerte Ul-Lizenz)

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

In der Theoretischen Ausbildung werden bis zur Prüfungsreife 60 Stunden Unterricht verlangt um die Prüfung ablegen zu dürfen. Dies findet meist im Winterhalbjahr statt, so dass im Frühjahr die Prüfungsreife erreicht ist.

Fächer für die Theorie:

  • Modul I (Allgemeine Fächer): Luftrecht, Navigation, Flugfunk, Meteorologie
  • Modul II (Spezielle Fächer): Technik (und pyrotechnische Einweisung), Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)

 

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

In der Praxis wird vor allem geflogen! Hierbei müssen einzelne Übungen und Manöver entsprechend des Ausbildungsnachweises beherrscht werden. Allgemein beinhaltet die Praxis folgendes:

  • 30 h Flugzeit, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
  • mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
  • mind. drei Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
  • theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen

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